Ford Mustang Mach-E

Das erste vollelektrische SUV von Ford

Der neue Ford Mustang Mach-E eröffnet eine völlig neue Welt des Autofahrens. Das SUV trägt das ikonische Äußere des Ford Mustang und verbindet es mit der zukunftsweisenden Technologie des Elektromotors.

 

Der neue Ford Mustang Mach-E verfügt über mehrere Leistungsstufen, von einem 258 PS starken Heckantrieb bis zum 337 PS starken Allrad-Antrieb. Die bald folgende GT-Ausstattung legt die Messlatte nochmal höher: 830 Nm sorgen für eine Beschleunigung von 0 auf 100 in gerade einmal 3,7 Sekunden!1

 

Der Mustang Mach-E kann eine Reichweite von bis zu 610 km2 bieten, ist somit mehr als alltagstauglich und ermöglicht auch längere Fahrten ohne Auflade-Pausen.

 


 
 

Ford Mustang Mach-E - 360° Ansicht

 

Ford Mustang Mach-E - Die Highlights

 

 

 

 
Rechtliche Angaben

Ford Mustang Mach-E Stromverbrauch: 19,5 - 18,7 kWh/100 km (kombiniert)3; CO2-Emissionen: 0 g/km (kombiniert)3.

 

1Gültig für GT-Variante (verfügbar ab Mitte 2021). Ford Testdaten basierend auf der Testmethodik mit 0,3 Meter-Rollout, d.h. von einem rollenden Start aus.

 

2Gemäß Worldwide Harmonised Light Vehicle Test Procedure (WLTP) können bis zu 610 km Reichweite bei voll aufgeladener Batterie erreicht werden – je nach vorhandener Konfiguration. Die tatsächliche Reichweite kann aufgrund unterschiedlicher Faktoren (Wetterbedingungen, Fahrverhalten, Fahrzeugzustand, Alter der Lithium-Ionen-Batterie) variieren.

 

3Hinweis zu Kraftstoffverbrauch (in l/100 km), Stromverbrauch (in kWh/100km) und CO2 Emissionen im Fahrbetrieb (in g/km): Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt.

Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und unter http://www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

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xInformationen zu den Verbrauchsangaben
Die angegebenen (kombinierten) Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren (VO(EG)715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der "Deutschen Automobil Treuhand GmbH" unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Bei den angegebenen CO2-Emissionen handelt es sich um die Werte, die im Rahmen der Typgenehmigung des Fahrzeugs ermittelt wurden. Möglicherweise sind diese Werte unzutreffend. Wir bemühen uns, den Vorgang schnellstmöglich aufzuklären und werden die Werte, falls erforderlich, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden korrigieren.
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